In der Rechtsberatung können wir Fragen rund um das Familienrecht, Erbrecht und Sachenrecht beantworten wie zum Beispiel:

  • Anerkennung der Kinder
  • Unterhaltspflicht und Obsorgerecht
  • Eigentum und Rechte und Pflichten bei Übertragungen
  • Wohnrecht und Fruchtgenussrecht
  • Gütertrennung – Gütergemeinschaft
  • Lebensgemeinschaft oder Eheschließung
  • Trennung und Scheidung
  • Vormundschaft
  • Rechte von Minderjährigen
  • Erbrechte und Testament

Alle über die Beratung hinausgehenden Leistungen können nicht von der Familienberatungsstelle übernommen werden.

Wir versuchen lösungsorientiert zu arbeiten. Die Beratung soll bei Trennungs- und Scheidungssituationen, wenn möglich, zu einer einvernehmlichen Lösung führen.

Wenn es notwendig und sinnvoll ist bieten wir auch die Möglichkeit durch eine Familienmediation die Konflikte zu klären und Lösungen zu finden. Voraussetzung für ein Gelingen der Mediation sind die Freiwilligkeit und die Eigenverantwortung der Parteien.
Je nach Anliegen kann die Mediation von der Rechtsanwältin alleine oder auch in Zusammenarbeit mit einer anderen Mediatorin durchgeführt werden.